Donnerstag, 19. Februar 2009

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:

a. ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank, als Organ oder Angestellter einer Prüfgesellschaft anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft wahrgenommen hat;
b. zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht.

So steht es im Artikel 47 des Schweizerischen Bankengesetzes.

Heute hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die sofortige Übergabe von UBS-Kundendaten an US-Behörden angeordnet.

Damit hat die FINMA vorsätzlich gegen das Schweizerische Bankkundengeheimnis verstossen (siehe oben).

Die Verletzung des Bankkundengeheimnises gilt in der Schweiz als Straftat (=>Offizialdelikt).

Schweizer Polizei, Staatsanwaltschaft oder die richterlichen Behörden sind bei Kenntnis eines Offizialdeliktes zur Eröffnung der Strafverfolgung verpflichtet.

Die FINMA ist dem Schweizer Bundesrat unterstellt:

v. l. n. r.: Ueli Maurer, Micheline Calmy-Rey, Moritz Leuenberger, Bundespräsident Hans-Rudolf Merz, Doris Leuthard, Pascal Couchepin, Eveline Widmer-Schlumpf, Bundeskanzlerin Corina Casanova

Diese Damen und Herren haben heute anscheinend eine Straftat begangen. Staatsanwaltschaft Bern, übernehmen Sie! Ein begründeter Anfangsverdacht sollte angesichts der allgemeinen Berichterstattung wohl vorliegen.

Keine Kommentare:

 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: